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Der Artikel wurde am 1. Mai 2010 geschrieben

Biometrische Passfotos selber machen

Wenn man biometrische Fotos für den Personalausweis und Reisepass selber machen möchte, muss man sich an die Vorgaben der Bundesdruckerei halten. Qualitativ hochwertige Fotos sind die zwingende Voraussetzung damit das Foto für den Pass und Ausweis benutzt werden kann. Ebenso darf man keine Grimassen schneiden, keine Kopfbedeckung und keine Sonnenbrille tragen und vor allem das Gesicht nicht mit Haaren verdecken.

Hier die Anforderungen im Einzelnen:

Format

Das Foto muss die Gesichtszüge von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende, sowie beide Gesichtshälften deutlich zeigen. Das Gesicht muss 70 – 80% des Fotos einnehmen, also ca. 32 – 36 mm vom Kinn bis zum oberen Kopfende (ohne Frisur) und zentriert auf dem Foto platziert sein.

Schärfe & Kontrast

Das Bild muss scharf, klar und konstrastreich sein.

Ausleuchtung

Alle Teile des Gesichts müssen gleichmäßig ausgeleuchtet sein ohne dass Reflexionen oder Schatten im Gesicht zu sehen sind. Ebenso muss man rote Augen vermeiden.

Hintergrund

Der Hintergrund muss einfarbig und hell gestaltet sein damit ein Kontrast zwischen Gesicht und Haaren sichtbar ist. Idealerweise wählt man einen grauen Hintergrund – bei hellen Haaren ein mittelgrauer Hintergrund. Weitere Personen odre Gegenstände dürfen natürlich nicht zu sehen sein.

Qualität

Das Foto muss auf einem hochwertigen (Foto-) Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600 dpi vorliegen ohne Knicke und Verunreinigungen. Die Hauttöne müssen natürlich wiedergegeben werden.

Kopfposition und Gesicht

Die Person muss mit einem neutralen Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blicken. Der Kopf darf nicht geneigt oder gedreht sein.

Augen und Blickrichtung

Die Person muss direkt in die Kamera blicken, die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbare sein. Haare und Brillen dürfen die Augen nicht ganz oder teilweise verdecken. Wenn man Brillen trägt, dann darf keine Reflexion auf den Gläsern zu sehen sein. Ebenso dürfen die Gläser nicht getönt sein – Aufnahmen mit Sonnenbrille sind daher nicht gestattet.

Kopfbedeckung

Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig. Das Gesicht muss aber dann von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein ohne dass auf Teilen des Gesichts ein Schatten zu sehen ist.

Kinderfotos

Bei Kinderfotos sind für Kinder bis 10 Jahren folgende Aussnahmen gestattet: die Gesichtshöhe muss 50 – 80% des Fotos einnehmen (also von Kinnspitze bis zum oberen Kopfende ca. 22 – 36 mm).

Weitere Informationen gibt es bei der Bundesdruckerei.

Bildnachweis: eigenes Material.

MUSTERFOTO

Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Pässen.
Dieser Foto-Mustertafel sind die Qualitätsmerkmale zu entnehmen,die die Eignung der Fotos für den vorgesehenen Einsatz in Pässen gewährleisten. Es ist dringend erforderlich, die hier beschriebenen Anforderungen zu beachten, da sonst eine biometrische Erkennung des Antragstellers sowie die einwandfreie Wiedergabe des Bildes im Dokument nicht gewährleistet sind.
Der Passbewerber ist grundsätzlich ohne Kopfbedeckung abzubilden. Die Passbehörde kann vom Gebot der fehlenden Kopfbedeckung insbesondere aus religiösen Gründen, von den übrigen Anforderungen aus medizinischen Gründen, die nicht nur vorübergehender Art sind, Ausnahmen zulassen.

Fotomustertafel
FORMAT

Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende, sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Gesichtshöhe muss 70 – 80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 32 – 36 mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen.
Wegen der häufig nicht eindeutig zu bestimmenden oberen Kopfendes sind Passfotos jedoch erst dann abzulehnen, wenn die Gesichtshöhe 27 mm unterschreitet oder 40 mm überschreitet.
Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der Kopf (einschl. Frisur) möglichst vollständig abgebildet ist, ohne aber die Gesichtsgröße zu verkleinern. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto platziert sein.

Fotomustertafel
SCHÄRFE UND KONTRASTDas Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Fotomustertafel
AUSLEUCHTUNGDas Gesicht muss gleichmäßig ausgerichtet werden. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sowie rote Augen sind zu vermeiden. Fotomustertafel
HINTERGRUNDDer Hintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich ein mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild). Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen. Fotomustertafel
FOTOQUALITÄTDas Foto sollte (insbesondere bei der Aufnahme mit einer Digitalkamera) auf hochwertigem Papier mit einer Druckauflösung von mindestens 600dpi vorliegen. Das Foto muss farbneutral sein und die Hauttöne natürlich wiedergeben. Das Foto darf keine Knicke oder Verunreinigungen aufweisen.
Das Foto kann in Schwarzweiß oder Farbe vorliegen.
Fotomustertafel
KOPFPOSITION UND GESICHTSAUSDRUCKEine Darstellung der Peron mit geneigtem oder gedrehtem Kopf (z.B. Halbprofil) ist nicht zulässig. Die Person muss mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blicken. Fotomustertafel
AUGEN UND BLICKRICHTUNGDie Person muss auf dem Foto direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein und dürfen nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt werden. Fotomustertafel
BRILLENTRÄGERDie Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein (Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig). Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken. Fotomustertafel
KOPFBEDECKUNGKopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen. Fotomustertafel
KINDERBei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind folgende Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig: Die Gesichtshöhe bei Kindern muss 50 – 80% des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 22 – 36mm von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Dabei ist das obere Kopfende unter Vernachlässigung der Frisur anzunehmen.
Wegen des häufig nicht eindeutig zu bestimmenden oberen Kopfendes sind Passfotos jedoch erst dann abzulehnen, wenn die Gesichtshöhe 17mm unterschreitet oder 40mm überschreitet.
Fotomustertafel
Bei Säuglingen und Kleinkindern gelten zusätzlich die nachfolgend beschriebenen Abweichungen.

SÄUGLINGE UND KLEINKINDER

Bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind zusätzlich zu den unter der Überschrift “Kinder” dargestellten Ausnahmen Abweichungen in der Kopfhaltung(nicht von der Frontalaufnahme!), im Gesichtsausdruck, hinsichtlich Augen und Blickrichtung sowie hinsichtlich der Zentrierung auf dem Foto zulässig.

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